Dienstliche SMS nach Feierabend
Auch nach Feierabend ist ein Arbeitnehmer nicht davor gefeit, Änderungen seines Dienstplans per SMS oder E-Mail beachten zu müssen. Das hat laut ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Rettungssanitäters entschieden. Dessen Betriebsvereinbarung sah ein kompliziertes Schichtenmodell vor – mit Mehr





