Kinder im Büro: fristlose Kündigung?
Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt laut ARAG jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber (Az.: 3 Ca 642/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Mehr