Alkoholbedingter „Kater“ ist eine Krankheit“
Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht als Anti-Alkoholkater-Mittel beworben werden, da es sich um eine unzulässige krankheitsbezogene Werbung handelt. Dies hat laut ARAG das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden – denn ein Kater stelle eine Krankheit dar (Az.: 6 U 114/18). Sie wollen mehr erfahren? Mehr


