Kein Erstattungsanspruch von Leistungen bei unentschuldigtem Fehlen
Das wiederholte unentschuldigte Fernbleiben von der Ausbildungsstelle, das schließlich zu einer Kündigung führt, stellt kein unentschuldbares Verhalten dar, dass einen Erstattungsanspruch des Jobcenters für gewährte Leistungen begründet. Im zugrundeliegenden Fall hatte der Kläger eine außerbetriebliche Berufsausbildung aufgenommen. Er fehlte wiederholt Mehr




