Pharmazeutische Dienstleistungen: Von welchem Versorgungsdefizit ist die Rede?
Per Schiedsspruch haben sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband auf fünf pharmazeutische Dienstleistungen geeinigt, die künftig in Apotheken erbracht werden dürfen. Patienten und Patientinnen haben demnach Anspruch auf zusätzliche Beratungsangebote in Apotheken, deren Kosten von den Krankenkassen getragen werden. Mehr






