Arbeitskreis IV: Versicherer sprechen sich für Ende der 130-Prozent-Regelung bei wirtschaftlichen Totalschäden aus
Die Kfz-Haftpflichtversicherer halten die jahrzehntealte 130-Prozent-Regelung für überholt – Reparaturkosten nach einem Unfall sollten nur noch bis zum Wiederbeschaffungswert des Autos zu zahlen sein. Bisher müssen Versicherer nach ständiger Rechtsprechung die Reparaturkosten auch dann übernehmen, wenn diese bis zu 30 Mehr



