Flug-Ausgleichsanspruch auch bei unterschiedlichen Airlines
Der Ausgleichsanspruch von Fluggästen wegen großer Verspätung gilt auch bei einem Flug mit direkten Anschlussflügen, bei dem die Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. Bei der Beurteilung, ob es sich um „direkte Anschlussflüge“ handelt, komme es nicht auf eine Rechtsbeziehung Mehr