Fluggesellschaft haftet für Verspätung von Partnerunternehmen
Ein Fluggast, der eine Reise mit mehreren Teilflügen bei einer Luftfahrtgesellschaft bucht, kann die Airline auch dann wegen Verspätung in Anspruch nehmen, wenn der Fehler nicht von ihr zu vertreten ist. Laut ARAG Experten betonte der Bundesgerichtshof, dass solche Reisen Mehr