EU-Verordnung: Nutzer haben freie Endgerätewahl
„Mobil Telefonieren mit unbegrenztem Datenvolumen“ – heutzutage ein vermeintlich normales Werbeversprechen, wenn da nicht das Kleingedruckte eines namhaften Anbieters gewesen wäre. Laut ARAG Experten schrieben dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen nämlich einschränkend vor, dass der Internettarif ausschließlich mit mobilen Geräten genutzt werden Mehr