Kinder im Straßenverkehr – wer haftet bei einem Unfall?
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, § 828) haften Kinder im Straßenverkehr erst ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr. Aber wie sieht es mit deren Eltern aus? Fährt der Dreikäsehoch draußen unbeaufsichtigt mit dem Roller und touchiert dabei den parkenden Pkw des Nachbarn, Mehr