Vorsicht, Hundeleine!
Einem Mann, dem bei einer vermeintlich notwendigen Rettung eines Hundes durch die von ihm festgehaltene Hundeleine die vorderen Glieder dreier Finger abgetrennt wurden, stehen keine Schadensersatzansprüche aus Tierhalterhaftung zu. Es liege keine spezifische Tiergefahr vor, befand nach Auskunft der ARAG Mehr