Kosten für den Hund müssen nicht übernommen werden
Die Anschaffung und Haltung eines Hundes gehört nicht zu den Kosten, die das Jobcenter im Rahmen von Arbeitslosengeld II als laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts übernehmen muss. Dies gelte auch dann, wenn der Hund als "Sozialkontakt-Hilfe" begehrt werde, entschied Mehr