Mieter müssen fürs Fällen morscher Bäume zahlen
Im Mietvertrag wird meist geregelt, wer die Gartenpflege übernimmt. Soweit dies Sache des Vermieters ist, kann der Vertrag vorsehen, dass der Mieter die Kosten der Gartenpflege als Teil der Nebenkosten zu tragen hat. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, Mehr





