Gekaufte Bewertungen
Amazon kann verlangen, dass sogenannte Drittanbieter auf "amazon.de" ihre Produkte nicht mit "gekauften" Bewertungen bewerben, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben. Dies geht laut ARAG aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom Mehr