Bezeichnung als „Ming Vase“ ist rassistische Beleidigung – Kündigung gerechtfertigt
Wer seine Vorgesetzte als „Ming Vase“ bezeichnet und eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen macht, kann fristlos gekündigt werden. Insbesondere, wenn aus den nachfolgenden Erklärungsversuchen eine Verfestigung der dahinterstehenden Haltung zu erkennen ist. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Mehr