Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein Verbrechen – §218 muss aus dem StGB gestrichen werden
Einen Schwangerschaftsabbruch als Verbrechen zu brandmarken, verletzt das fundamentale Recht von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung. Es missachtet ein Menschenrecht und gefährdet das Leben von Frauen. TERRE DES FEMMES e.V. fordert daher die ersatzlose Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch. TERRE Mehr