Keine Aufklärung über Notstromfunktion
Der Verkäufer einer Photovoltaik-Anlage muss den Käufer nicht ohne Weiteres darüber aufklären, dass die verkaufte Anlage nur Strom liefert, wenn auch das öffentliche Netz funktioniert. Dies hat laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal entschieden und der Kaufpreisklage der Firma gegen Mehr





