ARAG, stimmt das?
. Radeln und Co. darf verboten werden, wenn man bekifft oder betrunken E-Scooter fährt Jein. Wenn es einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Bewegungsfreiheit eines Menschen bedeutet, dann nicht, so das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. In einem konkreten Fall war das Verbot nicht Mehr




