Widerspruch nicht per E-Mail
Wer gegen einen Hartz-IV-Bescheid Widerspruch einlegen will, sollte dies nicht per einfacher E-Mail tun. Denn dies entspricht nicht der gesetzlichen Form. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Der Widerspruch sei dann unzulässig (Az.: L 11 AS Mehr