Arbeitszeugnis nicht in Form eines Schulzeugnisses
Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nicht dadurch, dass er Leistung und Verhalten in einer an ein Schulzeugnis angelehnten Tabellenform beurteilt. Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sich die individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen in der Mehr