Kein Freifahrtschein für Handy-Videos
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Smartphone-Videos von aktuellen Ereignissen nicht einfach ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen, auch wenn ihnen der künstlerische Anspruch fehlt. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Privatperson im Juni 2024 ein Hochwasserereignis mit dem Handy gefilmt. Mehr


