Benachteiligung bei Auswahl zwischen „Herr“ oder „Frau“
Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim "Online-Shopping" nur zwischen den Anreden "Frau" oder "Herr" auswählen kann, wird wegen des Geschlechts benachteiligt. Dies geht nach Auskunft der ARAG Experten aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor. Ein Anspruch auf Entschädigung Mehr