Katzen-Sitting ist haushaltsnahe Dienstleistung
Wer seinen Stubentiger während des Urlaubs durch einen Tier-Sitter in den eigenen vier Wänden betreuen lässt, kann die Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Geklagt hatte ein Ehepaar, Mehr