Keine Auskunft über Vermieter von Ferienwohnungen
Der Unterkunftsvermittler Airbnb muss der Landeshauptstadt München keine Auskünfte über Vermieter von Ferienwohnungen geben, damit diese Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot ermitteln kann. Auskunft könne nur im Einzelfall verlangt werden. Eine Datenerhebung auf Vorrat komme laut ARAG nach einer Entscheidung des Mehr