Hin- und Rückreisen zur Arbeit sind Arbeitzeit
Wer im Namen seines Arbeitgebers viel im Ausland unterwegs ist, darf nach Angaben der ARAG Experten die Zeit für die Hin- und Rückreise als Arbeitszeit verbuchen. Zumindest, wenn die Reise ausschließlich im Interesse des Unternehmens und direkt zur Destination erfolgt. Mehr
