Kosten für Schulbücher sind übernahmefähig
Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des 14. Senats des Bundessozialgerichts (Az.: B 14 AS 6/18 R und B Mehr




