Neue Frist für Arbeitgeber: Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 möglich
Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter Arbeitgeber in der aktuellen Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Die BA und die Integrations- und Inklusionsämter akzeptieren, dass Anzeigen für das Anzeigenjahr 2019 auch nach Mehr


