Trittschalldämmung bei Fliesen
Ein Wohnungseigentümer kann von einem anderen Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung den Bodenbelag ausgetauscht hat, die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Trittschalldämmung auch dann verlangen, wenn der Bodenbelag an sich in Ordnung ist, aber die Trittschalldämmung der Geschossdecke mangelhaft ist Mehr
