Arbeitszeugnis – wer muss unterschreiben?
Nach Auskunft der ARAG Experten haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitszeugnis vom obersten Chef des Unternehmens unterschrieben wird. Es genügt die Unterschrift eines weisungsbefugten Vorgesetzten. In einem konkreten Fall war eine Klinikmanagerin unzufrieden mit ihrem Arbeitszeugnis, das die Mehr