Keine Anrechnung des Taschengeldes auf Hartz-IV
Das Sozialgericht Düsseldorf hat der Klage eines 24-jährigen Mannes gegen die Anrechnung eines Taschengeldes in Höhe von 50 Euro auf seine Hartz-IV-Leistungen stattgegeben. Der Kläger im verhandelten Fall erzielte Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit und erhielt darüber hinaus 110 Euro Mehr

