Erhalten Teilzeitkräfte Überstundenvergütung?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Teilzeitkräfte den gleichen Anspruch auf eine Überstundenvergütung haben wie Vollzeitbeschäftigte. Und zwar ab der ersten Überstunde. In einem konkreten Fall verlangte eine Pflegekraft für ihre 40-Prozent-Stelle bei einem ambulanten Dialyseanbieter eine Zeitgutschrift für Mehr


