Kein Schadensersatz für Verdienstausfall aufgrund falscher Krankschreibung
Ein Kläger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Verdienstausfalles, wenn die vorgelegte Krankschreibung falsch ist. Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 13. Juli 2022 unterstrichen, dass schon eine tatsächliche objektive Arbeitsunfähigkeit bestehen müsse, um den Schadensersatz zu erlangen Mehr






