Rückerstattung wegen fehlender Fußball-Tickets
Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Amtsgericht München, dass ein Kunde Anspruch auf die vollständige Rückerstattung des Reisepreises hat, wenn der Anbieter die zugesagte Reiseleistung nicht erbringt. Im konkreten Fall wurden weder Eintrittskarten zu einem Champions-League-Spiel nach Istanbul noch Mehr



