Haftung bei Schneeballsystem
Im Rahmen eines Schneeballsystems sind Geschädigte bei der Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs nicht verpflichtet, das Ausmaß der Schädigungsabsicht detailliert darzulegen. Der Vertrag bei einem Schneeballsystem verstößt generell gegen die guten Sitten. Dies entschied das Landgericht Hamburg am 23. September 2022 (AZ: Mehr





