Provisionsanspruch bleibt auch bei Widerruf
Ein Makler kann seine Provision vom Käufer auch dann verlangen, wenn die Verkäuferseite den Maklervertrag wirksam widerrufen hat. Das hat der Bundesgerichtshof nach Auskunft der ARAG Experten entschieden. Die Richter stellten klar, dass ein Widerruf nicht mit einem freiwilligen Verzicht Mehr
