Einbau von Split-Klimaanlagen muss erlaubt werden
Grundsätzlich kann eine Eigentümergemeinschaft den Einbau einer fest installierten Split-Klimaanlage mit Außengerät nicht verweigern, auch wenn dafür die Fassade durchbohrt werden muss. Voraussetzung ist, dass andere Eigentümer durch die bauliche Veränderung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Befürchtete Lärmbelästigungen durch die Klimaanlage Mehr

