Müll ist Sache der Allgemeinheit
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welches entschieden hat, dass Eigentümer frei zugänglicher Grundstücke nicht automatisch als Besitzer von dort illegal abgeladenem Müll gelten und daher nicht für dessen Entsorgung verantwortlich sind. Im konkreten Fall hatten Unbekannte Mehr




