Insektenstich kann Dienstunfall sein
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches bestätigte, dass ein Insektenstich während des Pendelns mit dem Fahrrad grundsätzlich als Dienstunfall anerkannt werden kann. Entscheidend ist, dass der Weg überwiegend dienstlich veranlasst ist. Auch wenn ein Beamter Mehr




