Besserer Schulweg kein Grund für Wunschschule
Die Zuweisung an eine andere als die zuständige Grundschule ist z. B. in Rheinland-Pfalz nur aus wichtigem Grund möglich. Ein "verkehrstechnisch weniger komplexer Schulweg" reicht dafür nach Auskunft der ARAG Experten laut Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht (Az.: 2 B 10990/25.OVG). Sie Mehr


