Treppenfall im Homeoffice ist Arbeitsunfall
Wer morgens auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice in den eigenen vier Wänden stürzt, um die Arbeit aufzunehmen, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 4/21 Mehr