Keine kostenlose Stornierung der Kreuzfahrt
Wer wegen der Corona-Pandemie eine Kreuzfahrt storniert, schuldet dem Veranstalter die vereinbarte Stornogebühr, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht absehbar war, ob die Kreuzfahrt tatsächlich coronabedingt ausfällt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden klargestellt, Mehr