Mal schnell zu Papa ins Büro
Wer seinem neugierigen Nachwuchs gerne einmal seinen Arbeitsplatz zeigen möchte, sollte dies vorher mit dem Chef absprechen. Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Arbeitnehmer weder während der Arbeitszeit noch im Feierabend einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, mit ihren Mehr