Schiffs-/Filmfonds/BGH III ZR 565/16/Vertriebsprovision auskunftspflichtig – ggf. Rückabwicklung!
Der Bundesgerichtshof (BGH) – hier der 3. Senat (III ZR 565/16) – hat erneut entschieden: Anlageberater müssen über eine vereinnahmte Vertriebsprovision Anleger aufklären. Dies jedenfalls, wenn die Vertriebsprovision 15 % der Anlagesummer übersteigt. Gesetzt den Fall steht dem Investitionsvehikel kein Mehr






