Bahnmitarbeiter wird Zeuge eines Gleissuizids – Arbeitsunfall
Eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann nach dem Erleben eines Gleissuizids bei einem Bahnmitarbeiter vorliegen. Daher muss die gesetzliche Unfallversicherung die PTBS als Unfallfolge und damit als Arbeitsunfall anerkennen. Das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ informiert über eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgericht vom 2. Mehr






