Kein Betreuer bei Vorsorgevollmacht
Eine Betreuung hat nicht den Zweck, das Vermögen des Betroffenen zugunsten eines gesetzlichen Erben zu erhalten oder zu vermehren. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), der klargestellt hat, dass – wenn einem Angehörigen eine Vorsorgevollmacht erteilt wird Mehr