Wer sein Erbe verprasst, bekommt kein Hartz IV
Lediglich zwei Jahre hatte ein Hartz IV-Empfänger gebraucht, um eine Erbschaft von 200.000 Euro zu verprassen. Nach Auskunft der ARAG Experten ein grob fahrlässiges, sozialwidriges Verhalten. Den Hauptteil des Geldes hatte der Erbe nach eigener Auskunft in diversen Kneipen gelassen, Mehr