Kündigungsfrist von sechs Monaten für Krippenvertrag zu lang
Eine vorformulierte Kündigungsfrist von sechs Monaten in einem Krippenvertrag ist unangemessen lang und daher unwirksam. Im konkreten Fall unterschrieb das beklagte Ehepaar am 31.07.2017 einen Betreuungsvertrag für seinen Sohn. Dieser sah für den streitgegenständlichen Zeitraum eine Betreuung des Kindes gegen Mehr