Passagiere dürfen Erstattungsansprüche abtreten
Passagiere des Billigfliegers Ryanair dürfen ihre Erstattungsansprüche wegen Flugverspätungen an Flugrechtsportale abtreten. Das Amtsgericht Nürnberg hatte sich in drei Fällen mit Klagen von Firmen – sogenannten "Claim-Handling-Companies" – zu beschäftigen, die für Fluggäste wegen verspäteter Flüge Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Mehr